China Visum für Besucher
Sonntag, 22. Dezember 2019

Visa für den Besuch von Verwandten in China

Die nachfolgenden Informationen wurden sinngemäß den Webseiten des China Visum Service Li Xutang www.lxt-china.com entnommen:

Das Q1- bzw. Q2-Visum ist ein seit 01.09.2013 neu eingeführtes Besucher-Visum für den Familienbesuch bei chinesischen Staatsbürgern (oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis) in China. Die bisherige Regelung, ein Touristenvisum China für den Verwandtenbesuch zu beantragen, ist damit hinfällig. Im Zusammenhang mit dem Q1- bzw. Q2-Visum wird auch vereinzelt von einem "Angehörigenvisum" gesprochen.

Das Q1-Visum wird beantragt, wenn man zu einem Langzeit-Familienbesuch mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen nach China reisen möchte. Unter "Familie" werden laut Konsularprovider Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden. Inhaber eines Q1-Besuchervisums müssen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können sie China jederzeit verlassen und wieder erneut einreisen.

Das Q2-Visum wird beantragt, wenn man zu einem Kurzzeit-Familienbesuch mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen nach China reisen möchte. Normalerweise wird das Q2-Besuchervisum lediglich für eine einmalige Einreise in China erteilt.

Das S1- bzw. S2-Visum ist ein seit 01.09.2013 neu eingeführtes Besucher-Visum für den Familienbesuch bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in China. Es handelt sich hierbei um Ausländer, die in China arbeiten (die zu besuchende Person hat dann ein Arbeitsvisum für China) oder studieren, zur Schule gehen, eine Fortbildung durchführen (die zu besuchende Person hat dann ein Studentenvisum für China) oder sich aus anderen Gründen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in China aufhalten (z.B. Arztbesuch, Gerichtstermin).

Das S1-Visum wird beantragt, wenn man zu einem Langzeit-Familienbesuch mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen nach China reisen möchte. Unter "Familie" werden laut Konsularprovider Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahre und Schwiegereltern verstanden. Inhaber eines S1-Besuchervisums müssen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können sie China jederzeit verlassen und wieder erneut einreisen.

Das S2-Visum wird beantragt, wenn man zu einem Kurzzeit-Familienbesuch mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen nach China reisen möchte. Unter "Familie" werden laut Konsularprovider Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden. Normalerweise wird das S2-Besuchervisum lediglich für eine einmalige Einreise in China erteilt.

Ein Besucher-Visum kann entweder persönlich oder postalisch beim Konsularprovider in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München beantragt werden. Von einer postalischen Beantragung raten wir wegen der langen Bearbeitungszeit (mindestens zwei Wochen) und der hohen Kosten des Versandservice ab. Wir empfehlen generell die Beauftragung eines Visaservice, da dieser üblicherweise nicht nur eine telefonische Beratung bietet, sondern auch eine Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und einen Check des erteilten Visums für Sie durchführt. Besonders empfehlen wir den Testsieger China Visum Service Li Xutang des aktuellen Visaservice-Vergleichstests.